Testamentsvollstreckung / Nachlassvorsorge
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Leistung
Testamentsvollstreckung / Nachlassvorsorge mit ruhiger Hand.
Eine Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Wer uns als Testamentsvollstrecker einsetzen möchte, benennt uns im Testament.
Aufgaben
Was ein Testamentsvollstrecker tut
Wir wickeln den Nachlass so ab, wie der Verstorbene es wollte und wie es das Gesetz verlangt. Dabei tragen wir die rechtliche Verantwortung für den gesamten Prozess. So entlasten wir die Hinterbliebenen in einer emotional schweren Zeit und sorgen für eine transparente, faire und effiziente Abwicklung.
Unsere Leistungen im Überblick:

Ablauf
So läuft es ab
01
Vorsorgegespräch
Sie sprechen mit uns, bevor Sie Ihr Testament aufsetzen oder ändern. Wir erklären Aufgaben und steuerliche Folgen.
02
Benennung im Testament
Sie setzen uns im Testament als Testamentsvollstrecker ein. Das Testament selbst gestalten Sie mit Ihrem Notar oder Anwalt.
03
Im Erbfall
Nach Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht setzen wir Ihren letzten Willen um.
Für Erben
Kein Testamentsvollstrecker eingesetzt?
Für Erben übernehmen wir die steuerliche Seite, etwa die Erbschaftsteuererklärung.
Fragen
Häufige Fragen zur Testamentsvollstreckung
Stand: September 2026. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 05361 8679-0.
Im Testament oder im Erbvertrag. Dort legen Sie auch fest, welche Aufgaben er übernimmt und wie lange die Vollstreckung dauert.
Nächster Schritt
Reden wir über Ihre Zahlen.
Ein Erstgespräch dauert rund 20 Minuten und ist unverbindlich.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn wir es gemeinsam vereinbaren.
